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I

IGeL

Gängige Abkürzung für „Individuelle Gesundheitsleistung“. Diese sind ärztliche Leistungen, welche durch die gesetzlichen Vorgaben nicht getragen werden und somit aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen herausfallen. Die Kosten dafür müssen vom Patienten selbst getragen werden. Beispielsweise werden die Kosten der Messung des Augeninnendrucks sowie OCT und GDX als Vorsorgeuntersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nicht übernommen. Ist die Messung allerdings medizinisch erforderlich, etwa nach der Diagnose eines Glaukoms, bei Vorliegen bestimmter Untersuchungsbefunde oder bei langfristiger Kortisontherapie, sind die Kosten mit der Behandlungspauschale abgegolten. Auch kosmetische Eingriffe auf Wunsch des Patienten sind natürlich IGe-Leistungen, so auch die Lasertherapie bei Xanthelasmen und die kosmetische Lidchirurgie.

Intraokularlinse (Kunstlinse)

siehe Katarakt

Intravitreale Injektion

Die Eingabe eines sogenannten VEGF-Hemmers als kristalline Flüssigkeit in den Glaskörper ist schmerzfrei, nebenwirkungsarm und ambulant möglich. Diese Medikamente bewirken eine Hemmung des Wachstums krankhafter Blutgefäßwucherungen. Bei rechtzeitiger Anwendung und richtiger Indikation kann die Sehkraft erhalten und sogar verbessert werden. Diese Behandlung ist mittlerweile weltweiter Standard und muß in den meisten Fällen mehrfach in monatlichen Abständen wiederholt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen beispielsweise bei feuchter Makuladegeneration, diabetischer Netzhauterkrankung und Gefäßverschlüssen der Netzhaut die Kosten der Therapie und Nachsorge.

Iris

siehe Regenbogenhaut

Iritis

Entzündung der Iris (Regenbogenhaut) mit vielfältigen möglichen Ursachen (siehe auch Uveitis), Komplikationen sind Katarakt und Sekundärglaukom