A - B - C - D - E - F - G - H - I - K - L - M - N - O
P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
F
Facharzt für Augenheilkunde
siehe Augenarzt
Farbenblindheit
Sehr seltene Erkrankung, zählt nicht zur Blindheit im Sinne des Gesetzes, nicht zu verwechseln mit der häufigeren Farbsehschwäche (10% der Bevölkerung, davon 10-mal häufiger bei Männern).
Fliegende Mücken
siehe Glaskörper (Mouches volantes)
Flügelfell
siehe Pterygium
Fluoreszenzangiographie (FAG)
Bildgebendes Verfahren zur Diagnostik des Augenhintergrundes (auch: FAG). Dabei wird bei medikamentös erweiterter Pupille die Anflutung und Verteilung eines Farbstoffes (Fluorescein) dokumentiert. FAG ist besonders hilfreich bei der Diagnostik von z.B. altersabhängiger Makuladegeneration, diabetischer Retinopathie, Verschlüssen von Blutgefäßen der Netzhaut sowie von Tumoren der Netzhaut oder Aderhaut. FAG wird in unserer Praxis mit einer der modernsten digitalen Angiographiekameras über 100 mal jährlich durchgeführt. Bitte beachten: Nach der Untersuchung darf für mindestens 4 Stunden kein Fahrzeug geführt werden.
Fortbildungen
Die kontinuierliche ärztliche Fortbildung und deren Nachweis sind für jeden Facharzt in Deutschland seit dem 1.1.2004 verpflichtend. Für uns als Augenärzte standen von jeher die wissenschaftliche Fortbildung und die Aktualisierung unseres Fachwissens im Mittelpunkt, um unseren Patienten kompetente Ansprechpartner zu sein. Da man sprichwörtlich „nie auslernt“ sind für uns der fachliche Austausch auf Kongressen, Seminaren und Qualitätszirkeln sowie ein intensives Literaturstudium nie Pflicht sondern immer Bereicherung. Dafür spricht auch, dass seit 2004 unsere Praxisgemeinschaft Fortbildungsveranstaltungen in regelmäßigen Abständen für Patienten und auch Kollegen aus anderen Fachgebieten anbietet.
Führerscheingutachten
Nach Fahrerlaubnisverordnung benötigt man zum Erwerb eines Führerscheins der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie zur Fahrgastbeförderung ein augenärztliches Gutachten. Ebenso ist ein Führerscheingutachten zur Verlängerung von Führerscheinen von Fahrern von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast ab dem 50. Lebensjahr in 5-Jahres-Intervallen vorgeschrieben. Auch wenn bei Bewerbern für die Klasse A, B und BE das Sehvermögen bei einem Auge 0,7 unterschreitet ist ein augenärztliches Gutachten nachzuweisen. Die Kosten von 75€ müssen vom Bewerber getragen werden.
Fundus